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E-Rechnungen: Der Spaß beginnt, wo die Papierflut endet!
Do., 14. Nov.
|Kanzlei Merkel Bernhardt
Selbst wenn Sie ein kleines Ein-Personen Unternehmen sind, gilt: Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025 für alle Unternehmen ohne Ausnahme! Und deshalb kann es sein, dass Ihr Lieferant Ihnen im schlimmsten Falle eine fast unleserliche X-Rechnung ab Januar per E-Mail schickt.
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